Leistungen

Leistungsangebot

„Meer Soziale Hilfen“ bietet einzelfallbezogene „Hilfen zur Erziehung“ nach § 27 SGB VIII in Verbindung mit den §§30,31,35,41 und 41a an. Grundlage der individuellen Leistungen ist der im Hilfeplan nach §36 SGB VIII festgestellte Bedarf.

  • Erziehungsbeistandschaft (§30)
  • Sozialpädagogische Familienhilfe (§31)
  • Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§35)
  • Hilfe für junge Volljährige (§41)
  • Nachbetreuung (§41a)