„Meer Soziale Hilfen“ bietet einzelfallbezogene „Hilfen zur Erziehung“ nach § 27 SGB VIII in Verbindung mit den §§30,31,35,35a, 41 und 41a an. Grundlage der individuellen Leistungen ist der im Hilfeplan nach §36 SGB VIII festgestellte Bedarf.
Unsere stationären Einrichtungen bieten jeweils einen Betreuungsplatz für einen jungen Menschen ab 16 Jahren und soll als Verselbstständigunsplatz verstanden werden. Bei den Wohnungen handelt es sich um von uns angemieteten 1- 2 Zimmer Wohnungen. Die jungen Menschen sollen den letzten Feinschliff lernen und den Übergang in den eigenen Wohnraum schaffen. Die Bewohnerinnen und Bewohner werden von unseren pädaogischen Fachkräften ambulant, flexibel und individuell begleitet.
Sonstige Betreute Wohnform nach §27 i.V. mit § 34 SGB VIII und Leistungen gem. §41 i.V. mit §34 SGB VIII